Polizist und Polizistin posieren

Bewerbung

Bewerbung

Bewerbungs- und
Einstellungs­voraussetzungen

Infobox I (Selbstüberprüfung der Voraussetzungen)

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Persönliche und fachliche Eignung
  • Einwandfreier Leumund
  • Mindestalter 18 Jahre bei Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang
  • Für männliche Bewerber gilt zudem der vollständig abgeleistete Präsenz- oder Zivildienst bzw. in Ausnahmefällen die Untauglichkeitsbescheinigung bei Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang
  • Da der Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B für den Exekutivdienst erforderlich ist, ist bei der Einberufung entweder die entsprechende Lenkberechtigung oder das ärztliche Gutachten für den Führerschein 1 (Klasse B) ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage „Tragen eines Sehbehelfs“ nachzuweisen

Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen im Laufe des Auswahlverfahren nachgewiesen werden müssen.

Infobox II (Tätowierungen)

  • Fotos von Tätowierungen (falls vorhanden)

Nach Abschluss der zweijährigen Grundausbildung werden Sie in einer Polizeiinspektion eingesetzt. Beachten Sie allerdings, dass Sie für zumindest fünf Jahre im Bereich jener Landespolizeidirektion Dienst verrichten, für die Sie aufgenommen wurden.

Nähere Informationen finden Sie unter "Berufsvielfalt"

KEINE MEHRFACH-
BEWERBUNG MÖGLICH

Sie haben die Möglichkeit, sich in der Jobbörse für eine Landespolizeidirektion zu bewerben. Wenn Sie sich bei mehr als einer Landespolizeidirektion bewerben, werden Sie umgehend gefragt, für welches Bundesland Sie sich entscheiden. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Wunschbundesland ab der darauffolgenden Ausschreibung zu wechseln. Bedenken Sie, dass Ihre Bewerbung im „Ursprungsbundesland“ erlischt.

Achten Sie daher darauf, dass Sie sich lediglich in jenem Bundesland bewerben, in dem Sie sich auch vorstellen können, Ihren Dienst zu verrichten.

Beachten Sie: Punkt 5 „Präferenzen – Arbeitsortwunsch“ im Bewerbungsassistenten (im Zuge der Bewerbung) hat keine Aussagekraft über jene Bundesländer, für die Sie berücksichtigt werden. Um tatsächlich für ein Bundesland berücksichtigt werden zu können, müssen Sie sich auf die jeweilige Ausschreibung bewerben (nach Klick auf den „Bewirb dich jetzt!“-Button unter Suchergebnisse jene Landespolizeidirektionen auswählen, für die Sie sich bewerben wollen).

Ausschreibungszeiträume 2025 *
Polizei

Ausschreibung: Oktober 2024

Landespolizeidirektion: Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien

Testung: November, Dezember, Jänner

Einberufung: Jänner

Start Grundausbildung: März
 

Ausschreibung: Jänner 2025

Landespolizeidirektion: Kärnten, Niederösterreich inklusive Fremden- und Grenzpolizei, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Wien, Objektschutzpolizei

Testung: Februar, März, April

Einberufung: April

Start Grundausbildung: Juni (Objektschutzpolizei auch Juli und August)

Ausschreibung: April 2025

Landespolizeidirektion: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, Objektschutzpolizei

Testung: Mai, Juni, Juli

Einberufung: Juli

Start Grundausbildung: September

Ausschreibung: Juli 2025

Landespolizeidirektion: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Wien, Objektschutzpolizei

Testung: August, September, Oktober

Einberufung: Oktober

Start Grundausbildung: Dezember

*Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Vorausplanung für 2025 handelt, welche ggf. variieren kann. Angemerkt wird, dass die theoretische Grundausbildung bundesweit stattfinden kann, die Praxisphasen werden jedenfalls im Bundesland der Bewerbung absolviert.

Interessensbekundungen sind außerhalb der Ausschreibungszeiträume möglich.

Ablauf des Auswahlverfahrens

Im Rahmen des Auswahlverfahrens geht es darum, die passenden Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeiberuf zu finden. Aufgrund dessen, dass der Beruf einer/eines Polizistin/Polizisten sehr vielfältig ist, so ist auch das dazugehörige Auswahlverfahren umfassend. Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Testtagen:

Testtag 1

  • Psychologische Eignungsdiagnostik +
  • Klinisch psychiatrisches Verfahren

Testtag 2

  • Ärztliche Untersuchung +
  • Aufnahmegespräch

Wurde der Testtag 1 absolviert, erhalten Sie die  Sicherheitserklärung, welche in Ihrem Profil der Jobbörse der Republik Österreich hochzuladen ist.

Wurden Sie zum Testtag 2 eingeladen, sind folgende Unterlagen/Befunde mitzubringen:

Ärztliche Untersuchung

Aufnahmegespräch

  • Lebenslauf

Psychologische Eignungsdiagnostik (Computertestung)

Im Rahmen der psychologischen Eignungsdiagnostik werden alle relevanten Fähigkeiten für den zukünftigen Beruf als Polizistin oder Polizist erhoben. Dazu zählen etwa, wie gut Sie Zusammenhänge erkennen können, wie Ihr räumliches Vorstellungsvermögen ist, ob Ihre Persönlichkeit zu den Anforderungen des Berufes passt, wie Ihre Aufmerksamkeitsleistung ausgeprägt ist, wie gut Sie sich Dinge merken können und wie es um Ihre Fähigkeiten steht, Informationen aus einem Text zu erfassen. Weiters interessiert uns auch Ihre Rechtschreib- und Grammatikleistung.

Um all das feststellen zu können, werden Sie verschiedene Verfahren am Computer bearbeiten. Vor jeder Aufgabengruppe erhalten Sie eine ausführliche Erklärung und einige Übungsbeispiele, welche unmittelbar am Bildschirm vorgegeben werden. Stellen Sie sich darauf ein, dass die psychologische Eignungsdiagnostik, je nach Ihrem individuellen Arbeitstempo, etwa 2-3 Stunden dauern wird. Sie werden alle Verfahren zur Gänze bearbeiten.

Um die psychologische Eignungsdiagnostik positiv zu absolvieren, müssen Sie in jedem Teilbereich Mindestkriterien erreichen. Sie erhalten in weiterer Folge von der zuständigen Landespolizeidirektion eine Mitteilung über Ihr erreichtes Ergebnis. Mit dieser Verständigung erhalten Sie ebenso eine individuelle Rückmeldung, wie Ihre Leistungen in den einzelnen Teilbereichen der psychologischen Eignungsdiagnostik waren.

Sollten Sie in einem oder mehreren Teilbereichen die geforderten Mindestkriterien nicht erreicht haben, so besteht die Möglichkeit, diese Testteile nach Ablauf von einer 6-monatigen Frist erneut zu absolvieren.

Klinisch psychiatrisches Verfahren (Computertestung)

Dieses dient unter anderem dazu, Persönlichkeitsmerkmale und Risikoverhalten abzubilden. Eine Auffälligkeit kann durch eine vertiefende Begutachtung ausgeschlossen werden, dazu werden Sie von der jeweiligen Landespolizeidirektion informiert und eingeladen.

Widerlegt das vertiefende Gutachten, die im klinisch-psychiatrischen Verfahren festgestellte Auffälligkeit, haben Sie die Möglichkeit das Auswahlverfahren fortzusetzen.


Ärztliche Untersuchung

Bei der klinischen Untersuchung wird die gesundheitliche Eignung für den Exekutivdienst überprüft.

Folgende medizinische Untersuchungen werden durchgeführt:

  • Harnabgabe, Seh- und Hörtest, Größen- und Gewichtsmessung, EKG, Spirometrie und Fahrradergometrie sowie die abschließende klinische Untersuchung.
  • Sollten sich im Rahmen der ärztlichen Untersuchung Auffälligkeiten ergeben, so werden Sie gebeten weitere Befunden zu erbringen.

Aufnahmegespräch

Das Aufnahmegespräch dient vor allem dazu, Sie kennenzulernen und die bisher im Aufnahmeverfahren gewonnen Erkenntnisse zu konkretisieren sowie das Vorliegen der Eignung für den Polizeiberuf abschließend festzustellen. Denn auch der persönliche Umgang, das Auftreten und die Kommunikationsfähigkeit sind wesentliche Aspekte des Polizeiberufes. Das Gespräch selbst wird durch eine Kommission durchgeführt und dauert rund 45 Minuten.

Das Auswahlverfahren wurde positiv absolviert. Folgende Formulare sind an die jeweilige Personalabteilung über die Jobbörse der Republik hochzuladen: