Karriere

Karriere

Karriere bei der Polizei

Ausbildung

Die Polizeigrundausbildung ist so vielfältig und herausfordernd wie der Beruf selbst. Sie ist praxisorientiert mit einer bestmöglichen Vernetzung der verschiedenen Ausbildungsinhalte. Die Ziele sind Handlungssicherheit und Bürgernähe auf Basis menschenrechtskonformen Handelns. Am ersten Tag in der Grundausbildung werden Sie einer Klasse zugeteilt und lernen Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Vortragenden kennen. Zunächst werden die Formalitäten erledigt und dann startet auch die jeweiligen Unterrichtseinheiten. Die Uniform wird relativ rasch ausgegeben, da während der Grundausbildung im Unterricht die Uniform zu tragen ist. Sie sollen sich damit auch schließlich identifizieren können.

Die Ausbildung ist sehr spannend, Sie lernen verschiedene Gesetzesmaterien, wie z.B. Strafrecht, Verkehrsrecht, Kommunikation, Sportunterricht, Einsatztraining und vieles mehr und erhalten dadurch auch einen Ausgleich für Körper und Geist. Sie bekommen eine fundiere zweijährige Ausbildung und erhalten ein monatliches Entgelt.

In der zweijährigen polizeilichen Grundausbildung, welche sich in eine zwölfmonatige Basisausbildung, ein dreimonatiges Berufspraktikum I, einer fünfmonatigen Vertiefungsausbildung mit anschließender Dienstprüfung und einem abschließenden viermonatigen Berufspraktikum II gliedert- werden alle wesentlichen Inhalte vermittelt, die für die Ausübung des Polizeiberufs wesentlich sind.

Der Unterricht findet Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr statt. Natürlich kann es auch möglich sein, dass Sie in weiterer Folge im Rahmen der Grundausbildung für zusätzliche Dienste herangezogen werden – je nach Ausbildungsstand.

Die Inhalte, welche in der Grundausbildung erlernt werden, können in folgende Bereiche zusammengefasst werden: personale und sozialkommunikative Kompetenzen, polizeifachliche Kompetenzen, situationsadäquate Handlungskompetenzen sowie Wahrnehmungs- und Reflexionskompetenzen und das Berufspraktikum.

  • Basisausbildung – zwölf Monate
    Während der ersten zwölf Monate erhalten Sie rechtliche, einsatztaktische und -technisches Basiswissen, das Sie für den Dienst in einer Polizeiinspektion benötigen.
  • Berufspraktikum I – drei Monate
    Drei Monate lang werden Sie in einer Polizeiinspektion den Dienstbetrieb kennen lernen. Das Berufspraktikum dient zur Vermittlung des dienstbetrieblichen Wissens und zur Beurteilung Ihrer persönlichen und fachlichen Eignung für den Polizeidienst.
  • Vertiefung – fünf Monate mit anschließender Dienstprüfung
    Zurück in der Schule werden Sie die Ausbildungsinhalte, Erlebnisse und Erfahrungen Ihres Praktikums reflektieren. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Vertiefung, um Sie für Ihr Berufspraktikum II vorzubereiten. Die Dienstprüfung findet danach statt. Nach der Dienstprüfung folgt das Berufspraktikum II.
  • Berufspraktikum II – vier Monate
    Hier werden Sie kontinuierlich auf Ihre zukünftige Tätigkeit vorbereitet.

Beschreibung unserer vielfältigen Ausbildungsinhalte

AUSBILDUNGS­SCHWERPUNKTE

  • Persönlichkeits­bildende und sozialkommunikative Elemente wie Psychologie, Kommunikation und Konfliktmanagement, Berufsethik und Menschenrechte.
  • Rechtsmaterien, die die Grundlage für das Einschreiten bilden wie Straf- und Privatrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Sicherheitspolizei­recht.
  • Polizeispezifisches Wissen wie interne Dienstvorschriften, Kriminalistik, Englisch, polizeispezifische Anwender­programme.
  • Angewandte Trainings wie Einsatztraining einschließlich Schießausbildung und Szenarientrainings, Sport, Erste Hilfe.

STANDORTE

Die Sicherheitsakademie als zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung des Bundesministeriums für Inneres betreibt österreichweit zwölf Bildungszentren mit den Standorten Eisenstadt, Krumpendorf am Wörthersee, Traiskirchen, St. Pölten, Ybbs/Donau, Linz, Wels, Salzburg, Graz, Absam, Feldkirch und Wien. Die Polizeigrundausbildung erfolgt möglichst in jenen Bildungszentren, die im jeweiligen Aufnahmebundesland liegen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den Aufnahmestellen der Landespolizeidirektionen.

Kartenansicht der Ausbildungsstandorte

Symbolbild der Österreich-Karte

Sport im Rahmen der Grundausbildung: Polizeigrundausbildung (PGA) & Fremden- und grenzpolizeilicher Bereich (FGB)

Disziplinen des Fitness-Checks

Der Fitness-Check setzt sich ausfolgenden Disziplinen zusammen:

  1. Kraftleistung - Liegestütze
  2. Ausdauerleistung mit den drei Auswahlmöglichkeiten:
    1. Laufen (3000 m), oder
    2. Radfahren (20 km bzw. 10 km), oder
    3. Schwimmen (300 m).

Die beiden Disziplinen sind an einem einzigen gemeinsamen Termin zu absolvieren, ansonsten kann keine Anerkennung der Leistungen erfolgen. Bei den Leistungsanforderungen wird zwischen weiblichen und männlichen Bediensteten sowie nach Altersstufen differenziert.

Zur Erreichung des Ausbildungszieles gelten die festgelegten Limits. Eine negative Beurteilung hat dann zu erfolgen, wenn die Grundstufe in einer der zwei verpflichtenden Disziplinen nicht erreicht wird.

Limits des Fitness-Checks (Grundstufe / Leistungsstufe)

1. Kraftleistung

Liegestütze

Alter 18-29 Jahre 30-34 Jahre 35-39 Jahre 40-44 Jahre 45-49 Jahre 50-54 Jahre 55-59 Jahre 60-65 Jahre
7 / 12 6 / 11 5 / 10 4 / 9 Knieliegestütze
7 / 12 6 / 11 5 / 10 4 / 9
15 / 21 14 / 20 13 / 19 12 / 18 11 / 17 10 / 16 9 / 15 8 / 14
2. Ausdauerleistung

a) Laufen (3000 m)

Zeitangabe in Minuten

Alter 18-29 Jahre 30-34 Jahre 35-39 Jahre 40-44 Jahre 45-49 Jahre 50-54 Jahre 55-59 Jahre 60-65 Jahre
17:45 / 16:00 18:30 / 16:45 19:30 / 17:45 20:15 / 18:30 21:00 / 19:15 22:00 / 20:15 22:45 / 21:00 23:30 / 21:45
15:15 / 13:45 16:00 / 14:30 16:45 / 15:15 17:30 / 16:00 18:15 / 16:45 19:00 / 17:30 19:45 / 18:15 20:30 / 19:00

b) Radfahren (10km bzw. 20km)

Zeitangabe in Minuten

Alter 18-29 Jahre 30-34 Jahre 35-39 Jahre 40-44 Jahre 45-49 Jahre 50-54 Jahre 55-59 Jahre 60-65 Jahre
Distanz 20 km 10 km
57 / 53 58 / 54 60 / 55 62 / 57 64 / 59 32 / 29 35 / 32 38 / 35
50 / 46 51 / 47 53 / 48 55 / 50 57 / 52 28 / 25 31 / 28 34 / 31

c) Schwimmen (300 m)

Zeitangabe in Minuten

Alter 18-29 Jahre 30-34 Jahre 35-39 Jahre 40-44 Jahre 45-49 Jahre 50-54 Jahre 55-59 Jahre 60-65 Jahre
9:00 / 8:00 9:30 / 8:30 10:00 / 9:00 10:30 / 9: 30 11:00 / 10:00 11:30 / 10:30 12:00 / 11:00 12:30 / 11:30
8:00 / 7:00 8:30 / 7:30 9:00 / 8:00 9:30 / 8:30 10:00 / 9:00 10:30 / 9:30 11:00 / 10:00 11:30 / 10:30

Ihre Zukunft bei der Polizei

Nach der bestandenen Dienstprüfung beginnt die Dienstzeit in einer Inspektion. Es erfolgt die Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit.

Streifendienst

Der Streifendienst wird an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr durchgeführt und ist die wesentliche Säule der polizeilichen Arbeit.

Die Polizistinnen und Polizisten werden dabei mit allen polizeilichen Sachverhalten (Fahndungen, Verkehrsunfällen, Diebstählen, Gewaltdelikten, Todesfällen usw.) konfrontiert. Sie wehren akute Gefahren ab, leiten Maßnahmen ein, nehmen Anzeigen auf und helfen Opfern. Der Streifendienst ist eine herausfordernde, vielfältige und spannende Tätigkeit. Nach Absolvierung der Polizeischule versehen Polizistinnen und Polizisten im Streifendienst einer Polizeiinspektion ihren Dienst. Im Exekutivdienst werden Polizistinnen und Polizisten jeden Alters eingesetzt. Durch diese Tätigkeit wird auch die Voraussetzung geschaffen, sich für andere polizeiliche Aufgaben zu qualifizieren, da die Polizeiarbeit von Grund auf erlernt werden muss.

Foto 'Streifendienst' © BMI / Gerd Pachauer

Einsatzbereiche der Polizei

Arbeitszeitmodelle

Die Polizei ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr im Einsatz. Dazu sind Polizistinnen und Polizisten je nach Funktion und Aufgabe im Schicht- oder im Wechseldienst eingesetzt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt 40 Stunden. Polizeidienst ist herausfordernd. Um die Verfügbarkeit der Polizei und damit die Sicherheit der Menschen in unserem Land zu gewährleisten, müssen Überstunden geleistet werden. Es kann vorkommen, dass Einsätze und Amtshandlungen länger dauern, als die vorgesehene Dienstzeit. Dennoch müssen Berichte und Anzeigen unverzüglich verfasst werden. Überstunden werden bei der Polizei finanziell abgegolten.

Außendienst

Wechseldienst

  • Individueller monatlicher Dienstplan
  • Ein Plandienstwochenende
  • Zumindest ein dienstfreies Wochenende pro Monat
  • 28 Journaldienststunden

Schichtdienst (meist urbane Gebiete)

  • Gruppendienstplan (5 oder 6 Gruppen zu je zwei Untergruppen)
  • Festgelegter Dienstrhythmus (z.B. Tag – Nacht – Tag – Frei - Frei – Tag….)

Innendienst

Normaldienstplan

  • möglichst gleichmäßige Verteilung der Wochendienstzeit Montag – Freitag
  • Dienstleistungen am Wochenende nur in Ausnahmefällen

Gleitzeit

  • Sonderform des Normaldienstplans
  • Beginn und Ende der Dienstzeit innerhalb festgesetzter Grenzen (Gleitzeitrahmen) selbst bestimmbar

Gehalt

Ihr Wissen ist unser Kapital, aus diesem Grund erhalten Sie bei uns schon während der Grundausbildung Ihr Gehalt.

Bruttobezug für Bedienstete des Exekutivdienstes

Monatlicher Brutto-Verdienst während der Grundausbildung auf Basis der Gehaltsansätze 2024:

1. Ausbildungsjahr

ca. € 2.295,-

2. Ausbildungsjahr

ca. € 2.795,-

theoretische Lehrgangsabschnitte

ca. € 3.010,-

praktische Lehrgangsabschnitte

Nach Absolvierung der Grundausbildung und Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis folgt eine Verwendung auf einer Polizeidienststelle. Dort gebührt neben dem Grundbezug eine Reihe von Zulagen/Nebengebühren, deren Ausmaß stark vom Arbeits- und damit vom Mehrleistungsanfall an der jeweiligen Dienststelle abhängig ist. Die Angabe exakter Verdienstsummen ist daher nicht möglich. Als Richtwert für den monatlichen Brutto-Gesamtverdienst unmittelbar nach Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis kann ein Betrag von etwa 4.690 Euro angenommen werden.

Sofern keine Karriere in einer höheren Verwendungsgruppe absolviert wird, kann bei Verbleib in der niedrigsten Verwendungsgruppe gegen Ende der aktiven Laufbahn durchaus mit einem Gesamtverdienst von 6.690 Euro oder sogar auch darüber gerechnet werden.

Beispielhafte Darstellung von fiktiven Karriere- bzw. Verdienstmöglichkeiten

Die Gehaltsangabe von monatlich brutto 4.690 Euro ergibt sich aus einer bundesweiten Durchschnittsbetrachtung der Stundenleistung einer Beamtin/eines Beamten der Verwendungsgruppe E2b in der Gehaltsstufe 2, von deren Erreichung bei einer normalen Verwendung im Exekutivdienst grundsätzlich ausgegangen werden kann.

Die Fremden- und Grenzpolizei der Landespolizeidirektionen Niederösterreich und Steiermark

Sie wollen an der Bekämpfung der Schlepperei, des Menschenhandels sowie der grenzüberschreitenden Kriminalität mitwirken? Dann sind Sie bei der Fremden- und Grenzpolizei richtig.

Grenzkontrollen sind ein wichtiges Werkzeug für die Polizei, um unter anderem Schlepperkriminalität zu bekämpfen. Neben der Bekämpfung der Schleppermafia sind Grenzkontrollen ein wichtiger Faktor im Kampf gegen Terrorismus.

Aufgaben im Rahmen der Fremden- und Grenzpolizei

  • Bekämpfung der illegalen Migration und typischer grenzüberschreitender Kriminalitätsformen mit konzentrierten Fahndungsmaßnahmen
  • Grenzkontrolle und Grenzüberwachung
  • Ausgleichsmaßnahmen (Hinterlandkontrollen)
  • Polizeiliche Asylbearbeitung
  • Durchführung fremdenpolizeilicher Kontrollen
  • Grenzüberschreitende Polizeikooperation

durch

  • fremdenpolizeiliche Schwerpunkte (speziell an Schlepperhotspots)
  • die Überwachung im Bereich der grünen Grenze
  • die Überwachung von Zügen bzw. dem grenznahen Straßenverkehrsnetz
  • den Einsatz von technischen Einsatzmitteln (z.B. Herzschlagdetektoren, Wärmebildkameras Drohnen, etc.) im grenznahen Bereich
  • die Durchführung gemeinsamer Schwerpunktaktionen und Streifen mit den Nachbarstaaten im Zuge der internationalen Zusammenarbeit

Ihre Ausbildung im Rahmen der Fremden- und Grenzpolizei

Die umfangreiche und praxisorientierte Ausbildung ist in drei Phasen unterteilt.

Die erste Phase umfasst eine 6-monatige Basisausbildung. In diesem Abschnitt werden die Vertragsbediensteten auf die bevorstehenden Hauptaufgaben im Bereich der Fremden- und Grenzpolizei sowie auf die Aufgaben zur Unterstützung im sicherheitspolizeilichen Bereich vorbereitet. Dieser Ausbildungsabschnitt schließt mit einem mündlichen Fachgespräch ab. Danach sind die Bediensteten berechtigt, insbesondere exekutivdienstliche Aufgaben im Bereich der Fremden- und Grenzpolizei für die jeweilige Landespolizeidirektion zu übernehmen.

Die zweite Phase beinhaltet eine mindestens 18-monatige praktische Tätigkeit in der jeweiligen Landespolizeidirektion im Bereich der Fremden- und Grenzpolizei. In diesem Zeitraum werden hauptsächlich Aufgaben in diesem Bereich wahrgenommen, die Bediensteten können aber auch zur Unterstützung im sicherheitspolizeilichen Bereich herangezogen werden.

Der Abschluss der Grundausbildung für den Exekutivdienst erfolgt schließlich in der dritten Phase, der sogenannten Ergänzungsausbildung. Während dieser 9-monatigen Ausbildung reflektieren die Bediensteten die Erfahrungen und Erlebnisse der mindestens 18 Monate dauernden praktischen Tätigkeit. Zudem vertiefen sie das in der Basisausbildung erworbene theoretische Wissen, ergänzen es durch zusätzliche Ausbildungsinhalte und vernetzen es mit den Erfahrungen der praktischen Tätigkeit. Dadurch wird gleichzeitig eine gute Vorbereitung auf die erforderliche Dienstprüfung ermöglicht, die mit einem erfolgreichen Abschluss zugleich den Abschluss der Grundausbildung für den Exekutivdienst darstellt.

Nach Absolvierung der Ergänzungsausbildung folgt eine Verwendung auf einer Polizeidienststelle und die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis.

Als Richtwert für den monatlichen Brutto-Gesamtverdienst unmittelbar nach Absolvierung der Grundausbildung kann ein Betrag von etwa 4.510 Euro angenommen werden. Nach entsprechender Ausbildung bestehen unter anderem die Möglichkeiten, in die Fremden- und Grenzpolizeiliche Einheit (PUMA) eingegliedert zu werden, seine Tätigkeit an einem der internationalen Flughäfen aufzunehmen, oder nach einer 2-jährigen exekutiven Außendienstzeit in eine überregional operativ tätige Einheit aufgenommen zu werden.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Persönliche und fachliche Eignung
  • Einwandfreier Leumund
  • Mindestalter 18 Jahre bei Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang
  • Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Führerscheingruppe 1 (Klasse B) ohne Auflagen (mit Ausnahme der Auflage "Tragen eines Sehbehelfs" Code 01.01, 01.02 oder 01.06; durch entsprechenden österreichischen Führerschein oder ärztliches Gutachten für den Führerschein) bei Einberufung in die Grundausbildung
  • Für männliche Bewerber gilt zudem noch der vollständig abgeleistete Präsenz- oder Zivildienst bzw. in Ausnahmefällen die Untauglichkeitsbescheinigung bei Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang

Gehalt

Bruttobezug für Vertragsbedienstete in exekutivdienstlicher Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich (FGB)

Monatlicher Brutto-Verdienst während der Grundausbildung auf Basis der Gehaltsansätze 2024:

Grundausbildung 6 Monate:

ca. € 2.295,-

Monatlicher Brutto-Verdienst nach Abschluss der Grundausbildung auf Basis der Gehaltsansätze 2024:

ca. € 3.000,-

Ab 7. Monat (nach Abschluss Grundausbildung):

ca. € 3.027,-

Nach gesamt 1-jähriger Dienstverrichtung (Besoldungsdienstalter)

ca. € 3.056,-

Nach gesamt 2-jähriger Dienstverrichtung (Besoldungsdienstalter)

Nach Absolvierung der Grundausbildung folgt eine Verwendung auf einer Polizeidienststelle. Dort gebührt neben dem Grundbezug eine Reihe von Zulagen/Nebengebühren, deren Ausmaß stark vom Arbeits- und damit vom Mehrleistungsanfall an der jeweiligen Dienststelle abhängig ist. Die Angabe exakter Verdienstsummen ist daher nicht möglich.

Als Richtwert für den monatlichen Brutto-Gesamtverdienst unmittelbar nach Absolvierung der Grundausbildung kann ein Betrag von etwa 4.510 Euro angenommen werden.

Die Objektschutzpolizei der Landespolizeidirektion Wien

Sie wollen auch Ihren Beitrag zur Sicherheit Österreichs leisten? Dann sind Sie hier richtig. Neben der klassischen Polizeiarbeit besteht auch die Möglichkeit, sich alternativ auf den Objektschutz zu spezialisieren.

Die Tätigkeit im Bereich der Objektschutzpolizei (OSP) der Landespolizeidirektion Wien ist – ebenso wie der klassische Polizeiberuf - herausfordernd, vielfältig und spannend.

Aufgaben im Rahmen der Objektschutzpolizei

  • Der Schutz von Gebäuden und Räumlichkeiten von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte,
  • der Schutz von Objekten aus dem Bereich der kritischen Infrastrukturen,
  • der Schutz sonstigen gefährdeten Objekten,

durch

  • deutlich sichtbare uniformierte und bewaffnete Präsenz,
  • vorrangig Erkennen, Beobachten und Melden von verdächtigen Personen oder Vorgängen,
  • erforderliche Erstmaßnahmen bei gefährlichen Angriffen,
  • Sicherstellung der freien Zu- und Abfahrt bei völkerrechtlich geschützten Objekten.

Darüber hinaus müssen Sie als Angehöriger der Objektschutzpolizei als Organ der Sicherheitsbehörde in der Lage sein

  • bei Wahrnehmung von gefährlichen Angriffen im Überwachungsbereich am Objekt, diese als solche zu erkennen,
  • die Verständigung weiterer Einsatz- und Spezialkräfte durchzuführen
  • und bei Gefahr im Verzuge die notwendigen Maßnahmen zu setzen, um unmittelbare Gefährdungen von Menschen und Sachen zu beenden.

Im Bedarfsfall können Sie nach entsprechender Ausbildung auch zur Schulwegsicherung herangezogen werden und die Bediensteten auf den Polizeiinspektionen im Rahmen des Besetzungsdienstes beim Parteienverkehr unterstützen.

Dienstsystem

Als Objektschutzpolizistin bzw. Objektschutzpolizist erfolgt die Dienstverrichtung grundsätzlich im Wechseldienst.

Die vorgesehene Dienstdauer beträgt 8 - 12 Stunden im Zeitrau von Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 20:00 Uhr. Im Bedarfsfall kann es auch zu Nacht- und Wochenenddiensten kommen.

Ihre Ausbildung im Rahmen der Objektschutzpolizei

Für die umfassenden Aufgaben, die Sie im Beruf zu absolvieren haben, werden Sie im Rahmen einer sechsmonatigen Grundausbildung, welche einen praxisnahen und handlungsorientierten Bezug hat, in einem unserer österreichweiten Bildungszentren bestens vorbereitet.

Die Grundausbildung beinhaltet unter anderem eine zweiwöchige Praxisphase, welche mit einem/einer persönlich zugewiesenen Betreuungsbeamten/in im Bereich der Landespolizeidirektion Wien durchgeführt wird. Der Abschluss der Grundausbildung erfolgt mittels mündlicher Dienstprüfung.

Nach Absolvierung der Ausbildung sind Sie Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes und versehen im Rahmen eines Sondervertrags für Vertragsbedienstete in exekutivdienstlicher Verwendung Ihren Dienst im Bereich der Objektschutzpolizei in Wien.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Persönliche und fachliche Eignung
  • Einwandfreier Leumund
  • Mindestalter 18 Jahre bei Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang
  • Für männliche Bewerber gilt zudem der vollständig abgeleistete Präsenz- oder Zivildienst bzw. in Ausnahmefällen die Untauglichkeitsbescheinigung bei Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang
  • Da der Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B für den Exekutivdienst erforderlich ist, ist bei der Einberufung entweder die entsprechende Lenkberechtigung oder das ärztliche Gutachten für den Führerschein 1 (Klasse B) ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage „Tragen eines Sehbehelfs“ nachzuweisen

Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen im Laufe des Auswahlverfahren nachgewiesen werden müssen.

Eine Tätowierung steht der Eignung zum Exekutivdienst – auch im Rahmen der Objektschutzpolizei – nur dann entgegen, wenn sie auf die Zugehörigkeit zu einer verfassungsgefährdenden Gruppe schließen lässt oder sie geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der angestrebten dienstlichen Aufgaben zu erschüttern. Sichtbare subdermale und transdermale Implantate, sowie Flesh Tunnels, Ohr Plugs, etc. sind nicht mit dem Polizeiberuf vereinbar.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für die Objektschutzpolizei ist – mit dem Unterschied der spezifisch auf die Tätigkeit angepassten Kriterien – ident mit jenem zur Exekutive. Die weiteren Informationen finden Sie daher unter dem Punkt Auswahlverfahren.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Landespolizeidirektion Wien oder das Chatservice gerne zur Verfügung.

Gehalt

Bruttobezug für Vertragsbedienstete in exekutivdienstlicher Verwendung mit Aufgaben des Objektschutzes im Bereich der Landespolizeidirektion Wien - Objektschutzpolizei (OSP)

Monatlicher Brutto-Verdienst während der Grundausbildung auf Basis der Gehaltsansätze 2024:

Grundausbildung 6 Monate:

ca. € 2.295,-

Monatlicher Brutto-Verdienst nach Abschluss der Grundausbildung auf Basis der Gehaltsansätze 2024:

ca. € 2.955,-

Ab 7. Monat (nach Abschluss Grundausbildung):

ca. € 2.982,-

Nach gesamt 1-jähriger Dienstverrichtung (Besoldungsdienstalter)

ca. € 3.010,-

Nach gesamt 2-jähriger Dienstverrichtung (Besoldungsdienstalter)

Nach Absolvierung der Grundausbildung versehen Sie Ihren Dienst im Bereich der Objektschutzpolizei in Wien.

Zu dem Grundbezug können noch monatliche Mehrleistungsabgeltungen sowie Zulagen/Nebengebühren kommen, deren Ausmaß stark vom Arbeits- und damit vom Mehrleistungsanfall abhängig ist. Die Angabe exakter Verdienstsummen ist daher nicht möglich.

Karriere in der Verwaltung

Da wir ein vielfältiger Arbeitgeber sind, haben wir vielfältige Angebote für unterschiedlichste Interessen. Daher bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Kenntnisse in der Verwaltung unter Beweis zu stellen. Nähere Informationen finden Sie unter sicherheitsverwaltung.gv.at.